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Impressum

Löring & von Rosenstiel   
DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHE ANWALTSKANZLEI

Hildegard Löring
Rechtsanwältin
Sendplatz 7
D-48629 Metelen
Telefon: 00 49 - (0) 25 56 - 989 63
Fax:       00 49 - (0) 25 56 - 989 64
E-Mail: loering@metlaw.de
Homepage: www.metlaw.de

Mr. Dirk J. von Rosenstiel
Advocaat
Gronausestraat 1066
NL-7534 AP Enschede
Telefon: 00 31 - (0) 53 - 461 91 90
Fax:       00 31 - (0) 53 - 461 91 88
E-Mail: Dirk@vonrosenstiel.nl
Homepage: www.vonrosenstiel.nl

BTW-Id.-Nr. NL 821 719 555 B01
USt.-Id.-Nr. DE 815 130 507

Berufsbezeichnung

· Hildegard Löring, Rechtsanwältin, Deutschland
· Mr. Dirk J. von Rosenstiel, Advocaat, Niederlande

Kanzleianschrift

Rechtsanwaltskanzlei Löring & von Rosenstiel, Sendplatz 7, D-48629 Metelen, Tel.: 0049 (0)25 56 / 989 63;
Fax: 0049 (0)25 56 / 989 64; E-Mail: loering@metlaw.de; Homepage: www.metlaw.de

Zuständige Kammer

Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, D-59063 Hamm
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de; info@rak-hamm.de

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung

Westfälische Provinzial Versicherung AG, Provinzial-Allee 1, D-48131 Münster

Urheberrechtsschutz dieser Website

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Haftungsfreizeichnung

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Kanzleibeschwerderegelung für die deutsche Hauptniederlassung


Nachfolgende Schlichtungsstellen sind für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren zwischen Anwalt und Mandant möglich:
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Telefon 0 23 81/98 50 00, Telefax 0 23 81/98 50 50
eMail info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17/18, 10179 Berlin
Telefon 030/28 444 17-0, Telefax 030/28 444 17-12
eMail schlichtungsstelle@brak.de, Internet: www.s-d-r.org

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


Kanzleibeschwerderegelung Löring & Von Rosenstiel der niederländischen Zweigstelle


Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In dieser Kanzleibeschwerderegelung wird verstanden unter:
  - Kanzlei: die niederländische Zweigstelle der Löring & Von Rosenstiel GbR;
  - Beschwerde: jede schriftliche Unzufriedenheitsäußerung von oder im Namen des Mandanten gegen
    den niederländischen Anwalt oder die unter seiner Verantwortung tätigen Personen bezüglich des
    Zustandekommens und der Ausführung des Auftrags, der Qualität der Dienstleistung oder der
    Höhe der Rechnung;
  - Kläger: der Mandant oder sein Vertreter, der eine Beschwerde äußert;
  - Beschwerdefunktionär: der Anwalt, der mit der Abwicklung der Beschwerde beauftragt ist.

Artikel 2 Anwendungsbereich

Diese Kanzleibeschwerderegelung ist auf jeden Auftrag zwischen dem niederländischen Anwalt von Löring & Von Rosenstiel und dem Mandanten anwendbar.

Artikel 3 Zielsetzung

Diese Kanzleibeschwerderegelung hat zum Ziel:
  a. die Festlegung eines Verfahrens um Beschwerden binnen einer angemessenen Frist auf eine konstruktive
     Art und Weise abzuwickeln;
  b. das Festlegen eines Verfahrens, um die Ursachen der Beschwerden festzustellen;
  c. den Erhalt und die Verbesserung von bestehenden Beziehungen mittels einer guten
     Beschwerdebehandlung.
  d. das Trainieren von Mitarbeitern, um auf Beschwerden Mandant-gerichtet zu reagieren;
  e. das Verbessern der Qualität der Dienstleistung mit Hilfe einer passenden Beschwerdebehandlung
     und Beschwerdeanalyse.

Artikel 4 Informationen bei Beginn der Dienstleistung

  1. Die Kanzleibeschwerderegelung ist veröffentlicht. Der Mandant wird vor der Auftragserteilung darauf
     hingewiesen, dass die Kanzleiüber eine Beschwerderegelung verfügt, und dass diese auf die
     Dienstleistung anwendbar ist.
  2. Die Kanzleibeschwerderegelung beinhaltet ebenfalls, dass Beschwerden, welche nach Behandlung nicht
     gelöst sind, gemäß des Reglements Geschillencommissie Advocatuur geschlichtet werden.
     Die Geschillencommissie hat ihren Sitz in 2591 XR Den Haag an der Anschrift Bordewijklaan 46
     (www.degeschillencommissie.nl).

Artikel 5 Internes Beschwerdeverfahren

  1. Wenn eine Beschwerde bei Löring & Von Rosenstiel über den niederländischen Anwalt eingeht,
     wird die Beschwerde an Rechtsanwältin Hildegard Löring weitergereicht, die als
     Beschwerdefunktionär auftritt.
  2. Der Beschwerdefunktionär informiert denjenigen, über den geklagt wird, über das Einreichen der
     Beschwerde und gibt dem Kläger und demjenigen, über den geklagt wird, die Gelegenheit, auf die
     Beschwerde näher einzugehen.
  3. Derjenige, über den geklagt wird, versucht zusammen mit dem Kläger zu einer Lösung zu kommen,
      eventuell durch Intervention des Beschwerdefunktionärs.
  4. Der Beschwerdefunktionär wickelt die Beschwerde binnen vier Wochen nach deren Erhalt ab oder teilt
     dem Kläger begründet die Abweichung dieser Frist mit Angabe der Frist, binnen welcher ein Urteil
     über die Beschwerde erteilt wird, mit.
  5. Der Beschwerdefunktionär informiert den Kläger und denjenigen, über den geklagt wird, schriftlich
     über das Urteil bezüglich der Begründetheit der Beschwerde, eventuell begleitet mit Empfehlungen.
  6. Wenn die Beschwerde nach Zufriedenheit abgewickelt ist, unterschreiben der Kläger,
     der Beschwerdefunktionär und derjenige, über den geklagt wird, das Urteil bezüglich der
     Begründetheit der Beschwerde.

Artikel 6 Geheimhaltung und kostenlose Beschwerdeabwicklung

  1. Der Beschwerdefunktionär und derjenige, über den geklagt wird, wahren bei der Beschwerdebehandlung
     die Geheimhaltung.
  2. Der Kläger schuldet keine Vergütung für die Kosten der Behandlung der Beschwerde.

Artikel 7 Verantwortungen

  1. Der Beschwerdefunktionär ist für die zeitgerechte Abwicklung der Beschwerde verantwortlich.
  2. Derjenige, über den geklagt wird, informiert den Beschwerdefunktionär über seinen eventuellen
     Kontakt mit dem Kläger und einer möglichen Lösung.
  3. Der Beschwerdefunktionär informiert den Kläger über die Abwicklung der Beschwerde.
  4. Der Beschwerdefunktionär führt eine Beschwerdeakte, auch soweit die Beschwerde zu einem
     Verfahren bei der in Artikel 4 Abs. 2 genannten Geschillencommissie geführt hat.

Artikel 8 Beschwerderegistrierung

  1. Der Beschwerdefunktionär registriert die Beschwerde mit Erwähnung deren Themas.
  2. Eine Beschwerde kann mehrere Themen betreffen.

Verantwortlich für diese Website

Hildegard Löring, Rechtsanwältin, Mr. Dirk J. von Rosenstiel, Advocaat, Sendplatz 7, D-48629 Metelen

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